Keine erneute "Angemessenheitsprüfung" nach Erhöhung der BU-Rente

Eine Wirtschaftlichkeitsprüfung muss jeder Kunde bei Antragsstellung durchlaufen, d.h. der Versicherer prüft, ob die gewünschte BU-Rente in einem angemessenen Verhältnis zum derzeit erzielten Einkommen steht. Diese "Angemessenheitsprüfung" nehmen fast alle Gesellschaften auch bei einer evtl. Erhöhung der BU-Rente im Rahmen der Nachversicherungsgarantie vor. Bei einigen Anbietern sind die Grenzen derart restriktiv, dass man kaum von einer echten Erhöhungsoption sprechen kann. Z.B. darf die gesamte versicherte BU-Rente nur max. 70 % vom letzten Nettoeinkommen betragen und/oder es dürfen nur max. 2.000 Euro BU-Rente versichert sein. Nur Anbieter, die auf so eine erneute Prüfung verzichten, bieten ihren Kunden eine "echte" Erhöhungsoption.