Möglichkeit eines einmalig befristeten Anerkenntnisses

In bestimmten Situationen ist es durchaus sinnvoll, gemeinsam mit dem Kunden ein befristetes Anerkenntnis zu vereinbaren. Das wäre z.B. dann der Fall, wenn noch Umschulungsmaßnahmen abgewartet werden müssen und die vorliegenden Befunde noch nicht ausreichen, um ein unbefristetes Anerkenntnis auszusprechen. Daher sollte zumindest in begründeten Ausnahmefällen die Möglichkeit eines zeitlich befristeten Anerkenntnisses bedingungsgemäß vorgesehen sein. Zudem ist dieses befristete Anerkenntnis für dessen Dauer bindend und kann auch nicht durch eine Nachprüfung vorzeitig beendet werden. Liegen dann die Voraussetzungen für ein unbefristetes Anerkenntnis vor, so geht das befristete Anerkenntnis automatisch in ein unbefristetes über.